Cannabis Teillegalisierung – Rechtlicher Rahmen – Folgen für die Jugendarbeit

Online Infoveranstaltung für Fachkräfte der Jugendarbeit

Seit 1. April 2024 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabiskonsum (Cannabisgesetz)“ in Kraft.

Seitdem ist klar: Erwachsene dürfen legal Cannabis besitzen und konsumieren. Doch bei manchen Begriffsdefinitionen und Abstandsregelungen ist es lohnenswert, genauer hinzusehen.

Um eine gelungene Prävention leisten zu können, ist es wichtig, das neue Gesetz, manche Mythen darüber und offene Fragestellungen zu kennen, um unsere Zielgruppen gut über die rechtliche Lage aufklären zu können.

Gleichzeitig werden sich unsere Präventionsangebote aufgrund der größeren Verfügbarkeit von Cannabis an die neuen Voraussetzungen anpassen müssen.

Deswegen laden wir zu einer Onlineveranstaltung ein, die die aktuelle gesetzliche Lage darstellt, Raum für konkrete Fragen lässt, Präventionsangebote vorstellt und den Austausch ermöglicht.

Inhalte

Rechtlicher Rahmen: aktuelle Gesetzeslage, offene Fragen/Unsicherheiten

Prävention: Vorstellung weiterführender Angebote

Raum fürAustausch

Zielgruppe

Alle Interessierten aus der Jugendarbeit

Referent:innen

Philipp Bayer, Sozialpädagoge B.A., FreD-Trainer, ProDeMA-Trainer

Lisa Plum, Referentin für Suchtprävention, Aktion Jugendschutz Landestelle Bayern e.V.

Datum

Mittwoch 05.06.2024 16.00 – 18.30 Uhr

 

 

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen ist eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung nicht mehr möglich.

 

Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Instituts für Jugendarbeit in Gauting mit der BJR Geschäftsstelle und findet online über Big Blue Button statt.

Ansprechpartnerin im Institut für Jugendarbeit Gauting: Johanna Wenz, wenz(at)institutgauting.de

Link zur Teilnahme folgt ca. 1 Woche vor der Veranstaltung.

Für weitere Informationen zum Thema geht's hier zur zur Unterseite Cannabis auf der BJR Website.

 

Melda Werstein
sie/ihr
Referentin für Medienpädagogik, Medienpolitik und präventiven Jugendschutz