Baum im Sonnenuntergang

Cannabis

Das Cannabisgesetz ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Auf dieser Seite finden Fachkräfte der Jugendarbeit Infos und weiterführende Links.

Die Jugendphase zeichnet sich durch Ausprobieren und Experimentieren aus. Häufig bleibt es beim „Probieren“ und es entwickeln sich keine ernsthaften Probleme oder Abhängigkeiten. Das Risiko, dass sich Abhängigkeiten entwickeln, ist jedoch umso höher, je früher der Konsum beginnt. Gerade für Kinder und Jugendliche kann ein regelmäßiger Cannabiskonsum gefährlich sein, da sich das Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase  befindet und sensible Reifeprozesse im Gehirn gestört werden. Eine frühzeitige Sucht- und Gesundheitsprävention bei Kindern und Jugendlichen erhöht die Chance, dass ein problematisches Konsumverhalten nicht entsteht.

Für die Jugendarbeit, die Kinder und Jugendliche in dieser Lebensphase begleitet, ist es wichtig, Gefährdungsfelder erkennen und realistisch einschätzen zu können, damit sie mit geeigneten Maßnahmen darauf aufmerksam machen und entgegen wirken kann.

Aktuelle Veranstaltungshinweise

In der Online Informationsveranstaltung zur Cannabis Teillegalisierung am 5.6.2024 haben wir Fachkräfte der Jugendarbeit über den rechtlichen Rahmen und Folgen für die Jugendarbeit infomiert. Aufgrund des großes Interesses bieten wir zwei weitere Veranstaltungen an:

15.07.2024, 16.00-18.00 Uhr für alle Fachkräfte der Jugendarbeit (Link zur Veranstaltung)

16.07.2024, 11.00-13.00 Uhr für Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Link zur Veranstaltung)

Präventiver Jugendschutz in der Jugendarbeit

Der präventive Jugendschutz ist eine begleitende Querschnittsaufgabe der Jugendarbeit. Die Potenziale der Jugendarbeit in der Prävention allgemein und im besonderen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gilt es zu nutzen.

Der BJR hat ein Gesamtkonzept zum präventiven Jugendschutz entwickelt für Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit in Bayern. Teil des Gesamtkonzepts sind auch Suchtgefährungen im Bereich Cannabis.

Hier finden Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit in Bayern Orientierung zu Aufgaben, Zuständigkeiten, Arbeitsschwerpunkten und Grundsätzen im Bereich präventiver Jugendschutz.

Was kann Jugendarbeit tun?

  • Anbieten von attraktiven Freizeitangeboten
  • Initiierung und Durchführung suchtpräventiver Projekte, Angebote und Maßnahmen für und mit Kindern und Jugendlichen, in Kooperation mit Fachstellen vor Ort, etwa Beratungsstellen oder Gesundheitsämtern sowie landesweiten Institutionen, wie z.B. der Aktion Jugendschutz
  • Suchtprävention auf struktureller Ebene, z.B. Erarbeitung von suchtpräventiven Konzepten im Jugendverband
  • Suchtprävention als thematischer Baustein bei der Ausbildung von Jugendleiter/-innen
  • Aufklärung über stoffgebundene und stoffungebundene Suchtformen
  • Bedarfsgerechte Kooperation mit Fachstellen, Netzwerkarbeit
  • Im Bedarfsfall: Vermittlung an Beratungsstellen und Fachinstitutionen

Kooperationspartner

Die Aktion Jugendschutz Bayern stellt pädagogischen Fachkräften aktuelles Wissen und praktisches Handwerkszeug zur Suchtprävention mit ihren jeweiligen Zielgruppen zur Verfügung.

Cannabisgesetz

Mit dem neuen Gesetz sind Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren ist verboten genauso der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.

FAQs neue Gesetzgebung

Informationen zu Fragen rund ums Cannabisgesetz insbesondere zum Kinder- und Jugendschutz

Auswirkungen auf Maßnahmen der Jugendverbände

Der Bundesjugendring gibt einen Überblick über die veränderte Rechtslage durch die Cannabis Teillegalisierung mit Blick auf Maßnahmen der Jugendarbeit.

Bayerische Strategie für Cannabisprävention

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) eine ganzheitliche bayerische Strategie zur Cannabisprävention entwickelt mit dem Ziel eine systematische Präventionsarbeit im Freistaat umzusetzen. Hiermit soll dem zunehmenden Konsum von Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen begegnet werden.

Bayern setzt dabei den Schwerpunkt auf Präventionsangebote, die zielgruppenspezifisch und evidenzbasiert sind und sich insbesondere an die von Cannabis gefährdete Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richten.

Ganzheitliche bayerische Strategie zur Cannabisprävention

Hier sind Informationen, Materialien, Workshops und Onlinefortbildungen rund um Cannabis zu finden.

Suchtgefährdung und Suchterkrankung

Bei Jugendlichen ist Cannabis der häufigste Grund, Angebote des Suchthilfesystems aufzusuchen. Bei Erwachsenen folgt Cannabis mit deutlichem Abstand zu Alkohol (BZGA Forschungsbericht).

In Bayern gibt es ein dichtes Netz von Einrichtungen, die sich für Aufklärung und Information, Vorbeugung, Beratung und Hilfe bei Suchtgefährdung oder Suchterkrankung einsetzen.

Das  Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung hat die Kontaktadressen der bayernweit und in den bayerischen Bezirken vor Ort zusammengestellt.

Kontaktliste der Fachkräfte für Suchtprävention und Suchterkrankung bayernweit und vor Ort in den jeweiligen bayerischen Bezirken

DigiSucht - Suchtberatung Digital

Hier finden Betroffene eine Onlineberatung zu allen Fragen rund um die Themen Drogen, Sucht, Substanzkonsum, Glücksspielen und Medienkonsum. Freundlich. Professionell. Anonym. Und kostenfrei!

sauberdrauf: Online Beratung und Hilfe bei Fragen rund um das Thema Drogen

Die Online-Beratung und Chat-Beratung von Mindzone richtet sich vorrangig an ratsuchende bzw. hilfesuchende Menschen  - v.a. Betroffene und deren Angehörige u.a. mit einer Suchtproblematik.

Selbsttest Cannabis von drugcom

Hast du deinen Cannabiskonsum im Griff? Oder kiffst du mehr als dir lieb ist?

Mit dem Selbsttest Cannabis Check kannst du herauszufinden, wie riskant dein Cannabiskonsum ist. Der Test dauert ungefähr 5 bis 10 Minuten. Danach bekommst du eine auf deine Angaben zugeschnittene Rückmeldung.

Ansprechperson

Melda Werstein
sie/ihr
Referentin für Medienpädagogik, Medienpolitik und präventiven Jugendschutz