Der Bayerische Jugendring setzt sich bei der Bayerischen Staatsregierung sowie bei den Regierungen in den Bezirken dafür ein, dass Veränderungen bezüglich der Abschiebe- und Anerkennungspraxis von Flüchtlingen in Bayern erfolgen.
Das Verhalten der am Verfahren beteiligten Behörden1 und die damit einhergehende Nichtbeachtung von Abschiebehindernissen2 müssen im Sinne der Menschenrechte (Schutz der Persönlichkeitsrechte) humaner gestaltet werden. Es bedarf der Transparenz von Entscheidungen für die Beteiligten und die Öffentlichkeit.
Die Folgen einer Abschiebung, trotz hoher Integrationsbemühungen, dürfen nicht unberücksichtigt bleiben. Neben der sozialen Komponente wird vor allem die Entwicklung und Entfaltung der Flüchtlinge in emotionalen, psychischen und physischen Bereichen eingeschränkt bzw. verletzt.
Die folgenden Forderungen tragen dazu bei, die aktuelle Abschiebepraxis unter humanen Gesichtspunkten zu verbessern. Wir fordern:
1 Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder.
2 Nach § 53 Ausländergesetz bestehen folgende Abschiebungshindernisse: Foltergefahr, Drohende Todesgefahr, Auslieferungsersuchen, Menschenrechtsverletzungen, Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit.
3 Nach § 60 Abs. 1 AufenthG darf ein Ausländer in Anwendung der Genfer Konvention nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner „Rasse“, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
4 siehe DJI Impulse 14/01, Seiten 15-17:<link www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull105_d/DJI_1_14_WEB.pdf - external-link-new-window "Opens external link in new window"> www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull105_d/DJI_1_14_WEB.pdf </link>
Beschlossen vom 145. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 17. bis 19. Oktober 2014