Bedarfsmeldung für das Demokratiebudget

Das Formular ist ausschließlich für Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringe.
Eine Bedarfsmeldung muss bis spätestens 30. Juni 2024 (Ausschlussfrist) erfolgen.

Vorbemerkungen

Das Bayerische Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales (StMAS) stellt dem BJR ein einmaliges „Demokratiebudget“ zur Verfügung. Ziel ist es, Projekte (Veranstaltungen und einmalige Angebote) zur Demokratiebildung für Jugendliche bzw. junge Volljährige durch die 103 BJR-Gliederungen vor Ort zu ermöglichen, um damit möglichst viele junge Menschen in Bayern zu erreichen.
Die Projekte müssen sich inhaltlich mit den Werten der Bayerischen Verfassung und/oder dem Grundgesetz auseinandersetzen. Die Pädagogische Zielsetzung ist die Erlangung bzw. Stärkung von Demokratiekompetenz in Bezug auf drei Elemente:

• Kognitive Fähigkeiten und Wissen über Demokratie (z.B. Reflexionsvermögen, geschichtliches Wissen, Transferwissen)
• Praktisch-instrumentelle Fertigkeiten (z.B. Dialog- und Konfliktfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft)
• Affektiv-moralische Einstellungen (z.B. Vertrauen in demokratische Prinzipien und Wertschätzung von demokratischen Verfahrensweisen)

Es ist ausdrücklich erwünscht, dass der Jugendring Projekte in Kooperation mit Jugendverbänden und -organisationen sowie öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe durchführt.
Veranstalter ist der Jugendring. Eine Weiterleitung von Mitteln ist ausgeschlossen.
Das Demokratiebudget ist bis 31.12.2024 befristet. Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Der Zeitpunkt der Kostenentstehung inklusive der vollständigen Abrechnung und des Zahlungsverkehrs für die Aktivitäten muss im Kalenderjahr 2024 liegen.

Im Rahmen der Projekte/Maßnahmen sind vorzeigbare Produkte (z.B. Plakat, Film), welche die Auseinandersetzung der jungen Menschen über Demokratie anhand der inhaltlichen Dimension dokumentieren, zu erarbeiten.

Antragsteller:in
Verantwortliche:r
Bedarfsmeldung Antragsteller
Mittelabruf

Der Jugendring bekommt zum 31.07.24 eine erste Rate in Höhe von 70 % der zugewiesenen Mittel überwiesen. Der Restbetrag ist bis spätestens 31.10.2024 beim BJR über demokratie@bjr.de formlos abzurufen.

Bestätigungen

• Das Demokratiebudget ist bis 31.12.2024 befristet.
• Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
• Der Zeitpunkt der Kostenentstehung für die Aktivitäten muss im Kalenderjahr 2024 liegen.
• Der Mittelabruf beim BJR muss bis spätestens 31.10.2024 erfolgen.
• Dem BJR ist bis spätestens 30.11.2024 ein Verwendungsnachweis für die Mittelverwendung des Demokratiebudgets vorzulegen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) erstellt werden.

Er beinhaltet:
· Sachbericht
· Einzelaufstellung aller Einnahmen und Ausgaben entsprechend folgender Gliederung Honorare, Sachkosten (analog Projektbeschreibung)
· Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund der Ausgabe/Einnahme und Betrag
· Teilnehmendenzahl und vertretene Altersgruppe
· Durchführungsort
· Art der Einbindung der digitalen Lebenswelt junger Menschen (nur falls Digitalbonus beantragt wurde)

Mit dem Verwendungsnachweis ist ein aussagekräftiges Foto der Veranstaltung mit mindestens 200 dpi per Mail an demokratie@bjr.de senden. Für das Foto muss eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Mit dem Formular Datenweitergabe wird das Vorhandensein der Einwilligung bestätigt.)

Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Jugendrings und des Kooperationspartners handelt.
Bei allen Aktivitäten muss folgender Hinweis zwingend verwendet werden: „Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“ Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Logos des Bayerischen Jugendrings, zum Aktionsplan Jugend und die Wort-Bildmarke des Claims „Mach mit – für Deine Demokratie“. Die Logopakete stehen unter www.bjr.de/demokratiebudget zum Herunterladen zur Verfügung. Wort- und Bildrechte sind sowohl dem BJR als auch dem StMAS einzuräumen.

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