Hier gibt es alle notwendigen Informationen - von A wie Aufnahmevoraussetzungen bis Z wie Ziele
Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind im § 4 der Satzung des BJR beschrieben. Ansprechpartner:innen sind vor Ort die jeweiligen Stadt- und Kreisjugendringe oder auf Landesebene das Referat Mitgliedschaften und öffentliche Anerkennung.
Im Downloadbereich gibt es Informationen über die Voraussetzungen, die für eine Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring erforderlich sind.
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